Die Anpartsselskab (dänische Rechtsform, in etwa vergleichbar mit der deutschen GmbH und neben der Aktieselskab die meist genutzte Gesellschaftsform in Dänemark.
) (ApS) ist eineFür die Gründung einer ApS ist ein Mindeststammkapital von 40.000 dänischen Kronen (DKK) (entspricht 5.364 EUR, Wechselkurs vom 22. November 2024)[1], sowie eine vollständige Mindesteinzahlung des Stammkapitals nötig (bar oder durch geprüfte Sachleistungen; § 27 Abs. 3 & § 3 Abs. 1 Selskabsloven)[2].